Informationen
Was steht mir nach einem Unfall zu?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, steht Ihnen u.a. Folgendes zu:
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die Reparaturkosten
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die Kosten für den KFZ Gutachter / Kfz Sachverständiger und den Rechtsanwalt
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eine Unfallpauschale
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eine evtl. eingetretene Wertminderung Ihres Kfz
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Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
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Abschleppkosten- Anmelde- und Abmeldekosten
Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche Ihnen zustehenden Leistungen durchzusetzen.
Wann habe ich Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?
Sobald Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter / Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt. Als unabhängiger Kfz-Gutachter / Sachverständiger unterliegen wir keinerlei Bindungen mit den Versicherungen. Ihr Schaden wird von uns genauestens inspiziert und dokumentiert. Dabei werden nicht nur der entstandene Kfz-Schaden sondern auch Nebenkosten wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und sonstige anfallende Erstattungspflichtige Kosten berücksichtigt.
Downloads:
- Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug (privat)
- Unfallbericht zum ausdrucken und mitführen im Fahrzeug