Prüfwesen


 

Folgende Leistungen führen wir alle im Auftrag der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V., folgend KÜS genannt durch.

 


 

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO:

 

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Wir als Sachverständige übernehmen die Durchführung dieser Untersuchung.

Wir bieten Ihnen die kurzfristige Durchführung von Hauptuntersuchungen und Anbauabnahmen ohne Anmeldung in den Prüfstützpunkten.

 


 

Teiluntersuchung Abgas (AU) 

 

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU von uns durchgeführt werden kann.

 


 

UVV -  Unfallverhütungsvorschriften

 

Zu unseren Leistungen gehört auserdem die Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

 

Geräte, die nach diesen Vorgaben geprüft werden müssen, sind zum Beispiel Hebebühnen,

kraftbetriebene (elektrische) Tore, Gabelstapler und Werkstattkrane.

 

 


 

BO - Kraft:

 

Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft.

 

(Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

 


 

Gasanlagenprüfung

 

Prüfung von Gasanlagen in Caravan und Wohnmobilen nach DVGW - Arbeitsblatt G607

 

Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.


Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

 

 


 

Feinstaubplakette

 

Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 5. 12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.

 

Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich bei uns.

 

Hier können Sie kostenlos Ihre Feinstaubplakette ermitteln

 


 

Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

 

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

 

Wen Sie Fragen zu Ihrem Oldtimer haben, wendet sich bitte direkt an uns.

 


 

Gassystemeinbauprüfung / Gaswiederholungsprüfung


An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Diese Untersuchung beinhaltet:

- Die Indentifikation des Fahrzeuges und der Gasanlage

- Überprüfung der vorschriftsmäßigen Befästigung und der Einbau der Komponenten

- Dichheitsprüfung der Gasanlage

Im Gegensatz zur einmaligen Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist die Gaswiederholungsprüfung (GWP) zeitnah

vor der Hauptuntersuchung durchzuführen.

 


 


Hinweis zu Cookies: Diese Webseite verwendet auschließlich Session und andere technisch relevante Cookies. Wir verarbeiten keinerlei Daten von Ihnen.